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Geschäftsbedingungen und Provisionssätze
1. Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung begründet eine Schadensersatzpflicht in Höhe des Provisionsanspruches bei Verwertung unseres Angebotes durch den Dritten.

2. Angebotene Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich unter Offenlegung seiner Informationsquelle schriftlich das Gegenteil nachweist.

3. Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für den anderen Vertragsteil, sind wir berechtigt.

4. Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung oder Nachweis zu einem Vertragsabschluss, ist an uns eine Provision zu zahlen. Kommt zwischen den, vom Makler zusammengeführten Interessenten neben dem Auftragsgeschäft oder statt eines solchen ein anderes zustande (z.B. Gesellschaftsgründung, Erbbaurechtsvereinbarung, Teilerwerb, Mietvertrag, Pachtvertrag, etc. oder kommt ein Erwerb im Wege der Zwangsvollstreckung zustande), so hat der Auftraggeber auch hierfür eine Provision an den Makler zu zahlen. Insoweit gilt ein Maklervertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart. Dies gilt auch, wenn der durch uns nachgewiesene Verkäufer eine andere Kaufgelegenheit benennt. Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung bzw. bei Vertragsschluss. Spätere Vertragsauflösungen oder Nichteintritt des damit bezweckten Erfolges ist unschädlich.

4.1. Die Provision beträgt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist 4,76 % (inkl. Mehrwertsteuer) vom Kauf-Verkaufspreis, bzw. vom Ersteigerungsbetrag, Kaufpreis der Gesellschaftsanteile, Einlage bei Gesellschaftsgründung.

4.2. Die Provision bei Abschluss eines Erbbauvertrages beträgt 4,76 % (inkl. Mehrwertsteuer) aus dem 1 0-Jahres-Erbbauzins.

4.3. Die Provision bei Vermietung beträgt 2,38 Monatsmieten (inkl. Mehrwertsteuer) zu Lasten des Mieters. Für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit unter 5 Jahren 4,76 Monatsbruttowarmmieten (inkl. Mehrwertsteuer), bei einer Mietlaufzeit ab 5 Jahren und länger beträgt die Provision 4,76 % (inkl. Mehrwertsteuer) aus der 10-fachen Jahresbruttowarmmiete. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit hinzugerechnet.

4.4 Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen, bei Übernahme von Waren und Einrichtungsgegenständen, etc. sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufer, Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 4,76 (inkl. Mehrwertsteuer) aus der vereinbarten Summe. Die Provisionspflicht bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen Objekten.

4.5 Bei Bestellung eines Vorkaufsrechts beträgt die Provision 1,19 % (inkl. Mehrwertsteuer) vom Verkaufswert des Grundbesitzes.

4.6. Alle genannten Provisionssätze verstehen sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (Stand 01.01.2007). Sollte sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen oder verringern, so verändert sich dementsprechend der Provisionssatz.

5. Für Dritte bestimmte Zahlungen oder Leistungen (z. B. Kautionen, Kaufpreise, Mieten etc.) sind direkt an den jeweiligen Vertragspartner zu entrichten und können von uns nicht entgegengenommen werden.

6. Unkostenersatz, d. h. Ersatz für besondere Aufwendungen, wie Inserate, Reisen, etc., ist nur dann zu leisten, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

7. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir auf unbestimmte Zeit beauftragt. Ein Widerruf kann nur schriftlich erfolgen.

8. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der von uns vermittelte Käufer durch einen Vorkaufsberechtigten ersetzt wird.

9. Unsere sämtlichen Objektangaben basieren auf uns erteilten Informationen, sie wurden gewissenhaft wiedergegeben, eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann jedoch nicht übernommen werden. Zwischenverkauf, Zwischenvermittlung sowie Irrtum bleiben vorbehalten.

10. Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für vorliegende Vereinbarungen.

11. Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungsort und Gerichtsstand Nürnberg. Ansonsten gilt die gesetzliche Regelung.

 

 


 

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