1. Unsere Angebote und Mitteilungen
sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt und
von diesem vertraulich zu behandeln. Weitergabe an Dritte ohne unsere
schriftliche Einwilligung begründet eine Schadensersatzpflicht
in Höhe des Provisionsanspruches bei Verwertung unseres Angebotes
durch den Dritten.
2. Angebotene
Objekte gelten als bisher unbekannt, wenn der Empfänger bei
Erhalt des Angebotes nicht unverzüglich unter Offenlegung seiner
Informationsquelle schriftlich das Gegenteil nachweist.
3. Zur entgeltlichen Tätigkeit, auch für
den anderen Vertragsteil, sind wir berechtigt.
4. Kommt es durch unsere Tätigkeit, Vermittlung
oder Nachweis zu einem Vertragsabschluss, ist an uns eine Provision
zu zahlen. Kommt zwischen den, vom Makler zusammengeführten
Interessenten neben dem Auftragsgeschäft oder statt eines
solchen ein anderes zustande (z.B. Gesellschaftsgründung, Erbbaurechtsvereinbarung,
Teilerwerb, Mietvertrag, Pachtvertrag, etc. oder kommt ein Erwerb
im Wege der Zwangsvollstreckung zustande), so hat der Auftraggeber
auch hierfür eine Provision an den Makler zu zahlen. Insoweit
gilt ein Maklervertrag als von Anfang an stillschweigend vereinbart.
Dies gilt auch, wenn der durch uns nachgewiesene Verkäufer
eine andere Kaufgelegenheit benennt. Die Provision ist fällig
und zahlbar bei Beurkundung bzw. bei Vertragsschluss. Spätere
Vertragsauflösungen oder Nichteintritt des damit bezweckten
Erfolges ist unschädlich.
4.1. Die Provision beträgt, wenn nichts anderes
schriftlich vereinbart ist 4,76 % (inkl. Mehrwertsteuer) vom
Kauf-Verkaufspreis, bzw. vom Ersteigerungsbetrag, Kaufpreis der
Gesellschaftsanteile, Einlage bei Gesellschaftsgründung.
4.2. Die Provision bei Abschluss eines Erbbauvertrages
beträgt 4,76 % (inkl. Mehrwertsteuer) aus dem 1 0-Jahres-Erbbauzins.
4.3. Die Provision bei Vermietung beträgt 2,38
Monatsmieten (inkl. Mehrwertsteuer) zu Lasten des Mieters.
Für die Vermietung von gewerblichen Objekten mit einer Mietlaufzeit
unter 5 Jahren 4,76 Monatsbruttowarmmieten (inkl. Mehrwertsteuer),
bei einer Mietlaufzeit ab 5 Jahren und länger beträgt
die Provision 4,76 % (inkl. Mehrwertsteuer) aus der 10-fachen
Jahresbruttowarmmiete. Optionsvereinbarungen werden der Laufzeit
hinzugerechnet.
4.4 Bei Übernahme von Unternehmen, bei Firmenverkäufen,
bei Übernahme von Waren und Einrichtungsgegenständen,
etc. sowie bei Zahlungen von Ablösebeträgen an Unternehmensverkäufer,
Eigentümer oder Vermieter beträgt die Provision 4,76
(inkl. Mehrwertsteuer) aus der vereinbarten Summe. Die Provisionspflicht
bezieht sich ausschließlich auf die Vermittlung von gewerblichen
Objekten.
4.5 Bei Bestellung eines Vorkaufsrechts beträgt
die Provision 1,19 % (inkl. Mehrwertsteuer) vom Verkaufswert
des Grundbesitzes.
4.6. Alle genannten Provisionssätze verstehen
sich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (Stand 01.01.2007). Sollte
sich die gesetzliche Mehrwertsteuer erhöhen oder verringern,
so verändert sich dementsprechend der Provisionssatz.
5. Für Dritte bestimmte Zahlungen oder Leistungen
(z. B. Kautionen, Kaufpreise, Mieten etc.) sind direkt an den jeweiligen
Vertragspartner zu entrichten und können von uns nicht entgegengenommen
werden.
6. Unkostenersatz, d. h. Ersatz für besondere
Aufwendungen, wie Inserate, Reisen, etc., ist nur dann zu leisten,
wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
7. Sofern nichts anderes vereinbart wird, sind wir
auf unbestimmte Zeit beauftragt. Ein Widerruf kann nur schriftlich
erfolgen.
8. Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der
von uns vermittelte Käufer durch einen Vorkaufsberechtigten
ersetzt wird.
9. Unsere sämtlichen Objektangaben basieren auf
uns erteilten Informationen, sie wurden gewissenhaft wiedergegeben,
eine Gewähr für ihre Richtigkeit kann jedoch nicht
übernommen werden. Zwischenverkauf, Zwischenvermittlung sowie
Irrtum bleiben vorbehalten.
10. Teilweise Unwirksamkeit einzelner Bedingungen
berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Abweichende
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch
für vorliegende Vereinbarungen.
11. Unter Kaufleuten gilt als Erfüllungsort
und Gerichtsstand Nürnberg. Ansonsten gilt die gesetzliche
Regelung.
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